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   LG Berlin, 07.11.2000 - 102 O 152/2000   

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https://dejure.org/2000,12725
LG Berlin, 07.11.2000 - 102 O 152/2000 (https://dejure.org/2000,12725)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.11.2000 - 102 O 152/2000 (https://dejure.org/2000,12725)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. November 2000 - 102 O 152/2000 (https://dejure.org/2000,12725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3200 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 1143
  • MDR 2001, 299
  • AnwBl 2001, 177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 65/70

    "Spezialsalz II" - Veröffentlichungsbefugnis

    Auszug aus LG Berlin, 07.11.2000 - 102 O 152/00
    Dies gilt auch für den Fall einer Aufgabe jeglicher einschlägigen geschäftlichen Betätigung, solange die Möglichkeit einer Wiederaufnahme der früheren Geschäftsbetätigung nicht völlig ausgeschlossen ist (BGH, aaO, - Holländische Obstbäume - GRUR 1972, 550, 551 - Spezialsalz II -).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Berlin, 07.11.2000 - 102 O 152/00
    Bei einem begangenen Wettbewerbsverstoß besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen von Wiederholungsgefahr (st. Rspr. BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume -).
  • OLG Hamburg, 13.08.1987 - 3 U 95/87

    Verleger von Kundenanzeigen; Prüfungspflicht; Wettbewerbswidriger Inhalt;

    Auszug aus LG Berlin, 07.11.2000 - 102 O 152/00
    Denn das Ausnutzen von Rechtsverletzungen der ihrem Vermittlungsdienst zugehörigen Anwälte für eigene Zwecke durch Einnahme von Vermittlungsprovisionen begründet auch als solches den berechtigten Vorwurf eines sittenwidrigen Vorgehens nach Maßgabe des § 1 UWG (OLG Hamburg, GRUR 1988, 141, 142).
  • OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 1883/22

    Unzulässige Vermittlung von Anwaltsverträgen im Internet

    Das Landgericht Berlin hat (rechtskräftig) zum Anwaltsvermittlungsportal axxxxxx.de entschieden, dass die entgeltliche Vermittlung von Mandaten an Rechtsanwälte aufgrund der vom Ratsuchenden abgegebenen Sachverhaltsschilderung unabhängig davon, ob der Betreiber Rechtsanwalt ist, einen sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß darstellt, weil hierdurch sowohl § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO als auch Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG verletzt werden (LG Berlin, Urteil vom 07.11.2000 - 102 O 152/00 -, juris).
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